Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der die Auszahlung des Kindergeldes ab der Geburt eines Kindes ohne vorherigen Antrag vorsieht. Mit dem Vorstoß will die Bundesregierung nach eigenen Angaben bürokratische Hürden für Familien abbauen.
Was sich ändern soll
Nach dem Beschluss sollen Eltern das Kindergeld künftig automatisch erhalten, sobald ein Kind geboren wurde. Bisher müssen Familien das Kindergeld in der Regel aktiv beantragen. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass dieser Schritt künftig entfällt und die Leistung ohne zusätzlichen Antrag ausgezahlt wird.
Begründung und erwartete Wirkung
Die Bundesregierung begründet den Vorstoß damit, den Verwaltungsaufwand für Familien zu reduzieren. Eine antragslose Auszahlung soll insbesondere in den ersten Wochen und Monaten nach der Geburt helfen, in denen Eltern oft mit administrativen Belastungen konfrontiert sind. Konkrete Wirkungsabschätzungen oder Zahlen nannte die Vorlage nicht.
Verfahrensstand und weitere Schritte
Der Gesetzentwurf wurde vom Kabinett beschlossen. Wie in der üblichen Gesetzgebungspraxis muss das Vorhaben nun parlamentarisch beraten werden. Zeitplan und mögliche Änderungen im weiteren Gesetzgebungsverfahren sind aus der vorliegenden Mitteilung nicht zu entnehmen.
Ausblick
Sollte das Gesetz parlamentarisch beschlossen werden, würde sich das Verfahren zur Auszahlung des Kindergeldes grundlegend ändern. Welche technischen und administrativen Anpassungen dafür erforderlich sind und wie die Umsetzung konkret gestaltet wird, bleibt abzuwarten.
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