Eine Studie des ifo Instituts im Auftrag der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft kommt zu dem Ergebnis, dass die von der Bundesregierung geplante Steuerbefreiung für Überstundenzuschläge nur geringe Auswirkungen auf Beschäftigung, Wachstum und Steueraufkommen haben wird. Demnach würde der Staat zwischen 11 und 45 Millionen Euro weniger einnehmen, und es könnten zwischen 3000 und 12000 Vollzeitstellen geschaffen werden.
Ergebnisse im Detail
Die ifo-Studie errechnet ein vergleichsweise kleines Beschäftigungsplus. Selbst im günstigsten Szenario würden die neu entstehenden Vollzeitstellen die fiskalischen Mindereinnahmen nicht kompensieren. „Unterm Strich hätte die geplante Reform kaum Effekte auf Beschäftigung, Steueraufkommen und Wachstum“, sagt ifo-Forscher Volker Meier.
Die Bandbreite der geschätzten Mindereinnahmen liegt laut Studie zwischen 11 und 45 Millionen Euro. Die mögliche Schaffung von Arbeitsplätzen wird mit 3000 bis 12000 Vollzeitstellen angegeben, was vor dem Hintergrund des gesamten Arbeitsmarkts als marginal bewertet wird.
Begrenzte Reichweite und Regelungen der Reform
Für die nur geringen Effekte macht die Studie mehrere strukturelle Faktoren verantwortlich. Im Jahr 2024 leisteten knapp 4,4 Millionen von insgesamt 39,1 Millionen Beschäftigten in Deutschland Überstunden. Davon glichen 71 Prozent oder rund 3,1 Millionen Beschäftigte die Mehrarbeit über Arbeitszeitkonten aus. 19 Prozent erhielten keine Vergütung für ihre Überstunden, und lediglich 16 Prozent, also etwa 688000 Beschäftigte, bekamen tatsächlich bezahlte Überstunden.
Bei den betroffenen Vollzeitbeschäftigten liegt die durchschnittliche Überstundenzahl bei etwa sieben Stunden pro Woche. Nach Berechnungen des ifo-Instituts würde die Steuerbefreiung die wöchentliche Arbeitszeit im Mittel nur um etwa eine halbe Stunde erhöhen, so ifo-Forscher Leander Andres.
Der geplante Regelungsrahmen trägt ebenfalls zur Begrenzung der Effekte bei. Nach dem Koalitionsvertrag 2025 sollen nur die Zuschläge auf die Überstundenvergütung steuerfrei gestellt werden. Die reguläre Vergütung für Überstunden bleibt steuerpflichtig. Sozialabgabenpflicht auf die Überstundenzuschläge soll erhalten bleiben. Zugleich ist die Reform nur für Vollzeitbeschäftigte vorgesehen, und der maximal steuerfreie Zuschlag soll auf 25 Prozent der normalen Stundenvergütung beschränkt werden.
Insgesamt zeichnen diese Begrenzungen ein Bild, in dem die Steuerbefreiung zwar Kosten für den Staat verursacht, aber nur begrenzte Anreize zur Ausweitung der Arbeitszeit oder zu größerem Beschäftigungswachstum setzen dürfte.
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